Alle Eltern einer Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).

In der Schulpflegschaft versammeln sich alle gewählten Elternvertreter(innen) aus den Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft berät sich in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Sie wählt aus ihrer Mitte sechs Eltern in die Schulkonferenz, die vom Gesetzgeber als oberstes Mitbestimmungsorgan der Schule vorgesehen ist. Somit stellt die Schulpflegschaft ein Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für  die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler/innen übernimmt.

 

Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft / Schulpflegschaft gehören unter anderem

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorstellungen der Eltern zu bündeln und diese an die Klassenlehrer/innen und /oder die Schulleitung weiter zu geben,
  • Entscheidungen für die Schulkonferenz vorzubereiten, 
  • Teilhabe an der Schulentwicklung.

 

Es wurden in die Schulkonferenz gewählt:

 

 

 

 

 

 

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